Corona-Virus COVID-19
Bitte beachten Sie:
Die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind bis mindestens einschließlich Sonntag, 14. März 2021 geschlossen.
Alle für diesen Zeitraum geplanten Führungen, Sonderführungen, Konzerte und weitere Veranstaltungen sind abgesagt. Auch Veranstaltungen von externen Veranstaltern oder Privatpersonen können nicht stattfinden. Diese Absageregelung gilt zunächst bis mindestens einschließlich 14. März 2021. Entsprechend der allgemeinen weiteren Entwicklung der Gesamtlage auch darüber hinaus.
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